ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER BIDEX GMBH

Inhalt

1. PRÄAMBEL

1.1 Den Lieferungen und Leistungen der BIDEX GmbH - im Folgenden BIDEX - an den jeweiligen Vertragspartner - im Folgenden Kunden - liegen ausschließlich und immer diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die durch BIDEX nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, gelten als unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Ergänzungen oder Änderungen bedürfen stets der Schriftform.

[Zurück zum Anfang]

2. VERTRAGSSCHLUß

2.1 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Aufträge werden mit ihren schriftlichen Bestätigungen zu den nachstehenden Bedingungen angenommen.

2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung.

[Zurück zum Anfang]

3. LEISTUNG / LIEFERUNG

3.1 Der Kunden verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen BIDEX spätestens vier Wochen nach Vertragsschluß vollständig zukommen zu lassen. Andernfalls ist BIDEX berechtigt, die Leistung soweit zu erbringen, wie dies ohne Vorliegen dieser Informationen möglich ist und dem Kunden die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

3.2 Für die Einhaltung von angegebenen Lieferfristen und Termine haftet BIDEX nur:

  • wenn diese durch BIDEX ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden und der Kunden die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt hat
  • BIDEX den Verzug selbst zu vertreten hat (siehe auch 3.4)
  • Ist eine solche verbindliche Frist überschritten, kann der Kunden schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

3.3 BIDEX ist zu Teilleistungen,- oder Lieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen.

3.4 Die BIDEX behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen. BIDEX ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern, wenn dies nicht ausdrücklich Teil der bestellten Leistungen ist.

3.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BIDEX die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der TELEKOM AG u.s.w.), hat die BIDEX auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

3.6 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der BIDEX liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die BIDEX oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mind. fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

[Zurück zum Anfang]

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer sowie Druckfehler bleiben vorbehalten.

4.2 Der Betrag von Rechnungen wird innerhalb der auf der Rechnung festgesetzten Frist ohne Abzug zahlbar. Ist keine ausdrückliche Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die BIDEX ist berechtigt für Leistungen oder Lieferungen nach vorheriger Absprache Vorauskasse oder eine frühere Fälligkeit zu verlangen.

4.3 Für nicht eingelöste Schecks oder nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Kunden die entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 zu erstatten.

4.4 Die Unrechtmäßigkeit von berechneten Beträgen sind vom Kunden nachzuweisen. Gelingt der Nachweis nicht, so behält sich BIDEX die Geltendmachung von Verzugszinsen vor.

4.5 Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. In diesem Fall kann BIDEX Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB erheben. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden.

[Zurück zum Anfang]

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Die BIDEX behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und/oder den erbrachten Leistungen bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunden Vollkaufmann, so behält sich die BIDEX das Eigentum an der gelieferten Ware und/oder den erbrachten Leistungen bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der BIDEX in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.2 Der Kunden ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind der BIDEX unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.

5.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5.4 Der Kunden tritt alle aus der Weiterveräusserung der Ware und/oder Leistungen entstehenden Forderungen an BIDEX ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von BIDEX hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. BIDEX ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.

5.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware- und/oder Leistungen mit anderen Gegenständen erwirbt die BIDEX Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware- und/oder Leistungen zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

5.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Erwerbers, ist BIDEX berechtigt, der sich noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware- und/oder Leistungen zu ermächtigten. Den Mitarbeitern von BIDEX muß der Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung gestattet werden.

5.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Erwerbers aufgegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

[Zurück zum Anfang]

6. VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNGEN

6.1 Wenn durch die zum Auftragszeitpunkt gültigen Tarifbestimmungen oder laut Auftrag ausdrücklich keine andere Vertragslaufzeit angegeben wird, werden Verträge, die wiederkehrende oder anhaltende Leistungen beinhalten, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 2 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

6.2 Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die gleiche Länge. Dies wiederholt sich für jede neue Laufzeit entsprechend.

6.3 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übermittlung der Kündigung an BIDEX hat per Postweg oder Fax oder Email als PDF, allerdings immer mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden zu erfolgen.

6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch BIDEX gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert oder für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Gebühren, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch BIDEX, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für BIDEX dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, bei Konkurs oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden bzw. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

[Zurück zum Anfang]

7. SCHUTZRECHTE DRITTER / NUTZUNG DURCH DRITTE

7.1 Der Kunden hat zu gewährleisten, daß die der BIDEX für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Waren und Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Bei Schutzrechtsbehauptungen Dritter wird der Kunden in Kenntnis gesetzt und die Rechtsverteidigung überlassen.

7.2 Die BIDEX ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei ausgelieferter Ware und/oder Leistungen durchzuführen.

7.3 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der BIDEX- Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.

7.4 Der Kunde hat auch die Kosten zu zahlen, die im Rahmen der Ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Internetdienste durch Dritte entstanden sind.

[Zurück zum Anfang]

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Solange die BIDEX ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nachkommt, hat der Kunden nicht das Recht, Herabsetzung der Verfügung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

8.2 Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Kunden die erbrachte Lieferung oder Leistung unverzüglich zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden.

8.3 Der Kunden trägt die Kosten einer Untersuchung durch die BIDEX, wenn die Mängelrüge unbegründet war.

[Zurück zum Anfang]

9. HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Die BIDEX haftet uneingeschränkt auf Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz ihrer leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch seine Erfüllungsgehilfen. Im Falle schuldhafter Verletzung von sonstigen vertraglichen Pflichten durch leitende Angestellte oder schuldhafter Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet die BIDEX ebenfalls auf Schadensersatz, nicht jedoch für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpflichtung des Erwerbers zur Schadensvermeidung insbesondere im Fall von Daten-/Dateiverlusten oder -fehlern, bleibt unberührt.

9.2 Die BIDEX haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

9.3 Der Kunden haftet für alle Folgen und Nachteile, die der BIDEX und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der durch BIDEX zur Verfügung gestellten Dienste entstehen, oder dadurch, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

[Zurück zum Anfang]

10. SCHLUßBESTIMMUNGEN

11.1 Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

11.2 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz von BIDEX. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus mit Kunden geschlossenen Verträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht, welches sich am nächsten am Geschäftssitz von BIDEX befindet.

11.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

[Zurück zum Anfang]